Diskriminierung beim Zugang zu Schutzräumen: Gewalthilfegesetz lässt Frauen mit prekärem Aufenthaltsstatus im Stich
Im Februar 2025 ist das Gewalthilfegesetz in Kraft getreten. Im Vorfeld wurde der von SPD und Grünen eingebrachte Entwurf vielfach diskutiert.
Auch die drei Verbände DaMigra, Pro Asyl und Zentrale Informationsstelle Autonome Frauenhäuser (ZIF) haben sich an der Diskussion beteiligt und ein gemeinsames Statement herausgebracht. Sie kritisieren, dass das Gewalthilfegesetz Frauen mit prekärem Aufenthaltsstatus im Stich lässt.
Sowohl die Vorschriften zur Ehebestandszeit als auch zur Wohnsitzauflage behindern die selbständige Schutzsuche von Frauen und ihre schnelle und unbürokratische Aufnahme in einem Frauenhaus. Frauen, deren Wohnsitzauflage nicht aufgehoben wird, können z. B. nicht in ein Frauenhaus außerhalb der ihnen zugewiesenen Kommune fliehen.
Das Gesetz muss dringend nachjustiert werden, um diese Hürden abzubauen. Asyl- und Aufenthaltsrecht müssen im Einklang mit der Istanbul-Konvention reformiert werden. Die Istanbul-Konvention schreibt vor, dass alle von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffenen Personen, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus, Zugang zu Unterstützung bekommen müssen.
Das selektive Gewalthilfegesetz diskriminiert Frauen prekärem Aufenthaltsstatus, weil es ihren Zugang zu Schutz und Unterstützung strukturell einschränkt und damit gegen die Vorgaben der Istanbul-Konvention verstößt. Es folgt damit antifeministischen Mustern, indem es Gleichstellungsziele unterläuft und besonders vulnerable Frauengruppen vom Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt ausschließt.
Für mehr Infos zum Thema Gewalthilfesystem:
- Das Gewalthilfegesetz – ein Meilenstein für Schutz und Beratung (Chronik und FAQ zum Gewalthilfegesetz der Frauenhauskoordinierung, 2025)
- Kostenstudie zum Hilfesystem für Betroffene von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt (vom BMBFSFJ, 2024)
- Häusliche Gewalt: Wie ernst die Lage in den Frauenhäusern ist (Datenauswertung von Correctiv, 2023)