Geschlechtsspezifische Gewalt bekämpfen mit der Istanbul Konvention - Europagruppe Grüne

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Veranstaltungsmitschnitt

Geschlechtsspezifische Gewalt bekämpfen mit der Istanbul Konvention

Die sogenannte "Istanbul Konvention" des Europarates ist die erste rechtsverbindliche und politische internationale Maßnahme zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Hierbei soll ein System zur Hilfe von Betroffenen geschaffen werden und Täter*innen entsprechend bestraft werden. Bis Juli 2020 wurde es von allen EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet und von 21 davon in Kraft gesetzt. Doch der aktuelle antifeministische Backlash greift auch die Instanbul Konvention an, z. B. durch Polens Absicht, aus der Vereinbarung zurückzutreten. Das Webinar beschäftigt sich u. a. mit einer juristischen Perspektive auf die Frage, wie die Instanbul Konvention in Deutschland (seit 01.01.18 in Kraft getreten) tatsächlich erfolgreich umgesetzt wurde, wo Lücken auftauchen, und welche Forderungen gestellt werden sollten. Zudem wird ein aktueller Bezug zur Corona-Pandemie und häuslicher Gewalt gestellt. 

Mit:

  • Terry Reintke, Abgeordnete des Europäischen Parlaments und stellvertretende Fraktionsvorsitzende
  • Bärbl Mielich, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
  • Inputreflexionen:
    • Schutzkonzepte von häuslicher Gewalt unter COVID: Kristin Fischer, Berliner Initiative Gewalt gegen Frauen
    • Analyse der Umsetzung der Istanbul Konvention in Deutschland: Dr. Leonie Steinl, Deutscher Juristinnenbund
Bemerkungen

Der Veranstaltungsmitschnitt ist eine Online-Diskussion zum Thema "Geschlechtsspezifische Gewalt bekämpfen: Die Istanbul Konvention - Best Practice und Herausforderungen" gewesen.

Didaktische Hinweise

Im Artikel Die transnationale Anti-Gender-Bewegung in Europa von Marie Wittenius (2022) wird die Instanbul-Konvention in den Themenkomplex Antifeminismus eingebettet.

Mehr zum Thema Instanbul-Konvention gibt es hier. Zusätzlich sollte die queere bzw. LSBTIQA+-Dimension bei der Istanbul-Konvention berücksicht werden. Dazu gibt es vom Queer European Asylum Netzwerk und der University Bristol ein Policy Report (2021).

Ein politisches und/oder juristisches Vorwissen zum Thema geschlechtsspezifische Gewalt erleichtern das Verständnis der Diskussionen und Zusammenhänge im Webinar. Damit richtet es sich neben Menschen in der Politik und Juristik auch an Menschen aus dem Themenfeld Gewaltschutz, Frauen- und Mädchenarbeit, Menschenrechte und Aktivismus sowie Lobbyarbeit.

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