Das Gewalthilfegesetz kommt – aber schützt explizit nur Frauen
Im Februar 2025 ist das Gewalthilfegesetz in Kraft getreten. Aufgrund des Scheiterns der Ampelregierung waren SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf die Stimmen der Union angewiesen, um das Gesetz verabschieden zu können.
Das Gewalthilfegesetz sieht einen Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz bei Gewalt vor. In seiner ursprünglichen Version schloss das Gesetz trans*, inter* und nicht-binäre Personen in seinen Schutzbereich ein. Doch auf Drängen der CDU wurde der Rechtsanspruch schlussendlich nur für Frauen eingeführt. Ob trans* Frauen mitgemeint sind, lässt das Gesetz offen. Die Union wollte in den Gesetzestext sogar aufnehmen, dass trans* Frauen explizit nicht mitgemeint seien.
Die Strategie der Union basiert auf antifeministischen transfeindlichen Narrativen, da diese feministische Errungenschaft nicht für alle gelten soll. Sie spielt die Rechte von cis Frauen und trans*, inter* und nicht-binären Personen gegeneinander aus. Trans* Frauen werden als potenzielle Gefährdung dargestellt. Diese Darstellung ist realitätsfern und nicht nachweisbar. Stattdessen zeigen Erhebungen, dass Gewalt gegen trans*, inter* und nicht-binäre Personen zunimmt.
Zur Vertiefung von Transfeindlichkeit als eine Facette von Antifeminismus sollte der Schwerpunkt "Transfeindlichkeit: Hass, der mobilisiert" herangezogen werden.