Sprachverbote an Hochschulen verfassungswidrig
Das von der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (bukof) in Auftrag gegebene Gutachten von Ulrike Lembke analysiert die rechtliche Unzulässigkeit von Sprachverboten in Schulen, Verwaltungen und Hochschulen. Diese Verbote, die geschlechterinklusive Schreibformen untersagen, verstoßen gegen Grundrechte, Gleichstellungsgesetze und die Hochschulautonomie. Gleichzeitig betont das Gutachten die verfassungsrechtliche Pflicht zu geschlechtergerechter Sprache – insbesondere vor dem Hintergrund der Anerkennung von vier Geschlechtern (Frau, Mann, divers, nicht-binär) durch das Bundesverfassungsgericht und das geänderte Personenstandsgesetz.
Die vier zentralen Ergebnisse sind:
- Sprachliche Gleichbehandlung als Rechtspflicht
- Sprachverbote: Ein verfassungswidriger Angriff auf Gleichstellung
- Sprachverbote als Instrument rechtspopulistischer Politik
- Hochschulen: Pflicht zur Nichtdiskriminierung
Das Rechtsgutachten eignet sich besonders für Lehrkräfte, Studierende, Gleichstellungsbeauftragte und politisch Interessierte, die sich mit Geschlechtergerechtigkeit, Antidiskriminierung und Rechtsfragen beschäftigen. Um die Inhalte vollständig zu verstehen, sind Grundkenntnisse zu Art. 3 GG (Gleichberechtigung, Diskriminierungsverbot) und geschlechtergerechte Sprache, Sprachverbote und Diskriminierung von trans, inter und nicht-binären Personen (kurz TIN*) hilfreich. Für eine vertiefte Auseinandersetzung können das vollständige Gutachten oder die Zusammenfassung der bukof herangezogen werden. Der Text lässt sich gut als Diskussionsimpuls oder Einstieg in Workshops nutzen.
Das Gutachten wurde von vielen deutschen Universitäten und Hochschulen geteilt, u. a.
- Uni Tübingen am 16.04.26
- TU Dresden am 20.04.26
- Hochschule Neubrandenburg